top of page

AGB & Impressum

Allgemeines

​


 

 

 

Für die Vermietung von Veranstaltungsmaterial wie: Ton-, Licht-,
Bühnenanlagen  und ähnliches, sowie jegliche Dienstleistungen von MG-Entertainment Mike Pils & Mitgesellschafter gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer einmaligen Vereinbarung mit dem Mieter/Auftraggeber, sie gelten auch für sämtliche spätere Vereinbarungen, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf.
Die Anbote von MG-Entertainment Mike Pils & Mitgesellschafter, sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde.

 

​

​

1. Vertragspartner

​

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma MG Entertainment und den Vertragspartnern (Kunden). Jegliche Abweichungen hiervon haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

 

2. Vertrag

​

Verträge zwischen der Firma MG Entertainment und ihren Kunden entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- einen schriftlichen Vertrag
- das gesprochene Wort

 

3.1 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

​

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Storno Kosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

 

3.2 Ausnahmen

​

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Storno Kosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens der Firma MG Entertainment ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle und andere wichtige Gründe, wie Krankheit, Unfall oder Tod.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

 

4.1 Preise

​

Der Preis versteht sich exkl. 20% MwSt.
Alle Angebote sind stets freibleibend bis zur

Auftragsbestätigung/Bestellung/Vertrag.

​

5. Zahlungen

​

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die Firma MG Entertainment direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von der Firma MG Entertainment genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.

Die Firma MG Entertainment behält sich vor, bei Rechnungen aus dem Verkauf von Gegenständen den Rechnungsbetrag per Vorkasse oder bei Übergabe der bestellten Ware zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen und bei sonstigen nicht standardmäßig angebotenen Artikeln.

 

6. Lieferung

​

Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder wegen Lieferengpässen des Herstellers eine Lieferung verzögern, kann diesbezüglich kein Schadensersatzanspruch an die Firma MG Entertainment gestellt werden.

 

7. Vermietung

​

Der Mieter haftet für die ihm leihweise überlassenen Geräte / Materialien in Höhe des

Wiederbeschaffungswertes. Für Verluste und Schäden an den Materialien, die nicht durch normalen

Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte.

Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technischen funktionsfähigen Zustand der Anlage. Für

mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlage übernimmt der Vermieter keine

Haftung. Einzelgeräte, die einen Ausfall der gesamten Anlage mit sich ziehen, werden vom Vermieter nicht

berechnet; der Rest des vermieteten Materials bleibt hiervon unberührt. Der Vermieter behält sich

vor, „vergriffene“ Geräte/ Materialien durch vergleichbare Produkte zu ersetzten. Der Mieter verpflichtet sich,

das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der

Geschäftszeiten zurückzugeben. Im Falle der verspäteten Rückgabe haftet der Mieter für die der Firma MG Entertainment entstandenen Schäden durch Vermiet Ausfall.

 

7.1 Pflichten des Mieters

​

Der Mieter sorgt für die sichere Lagerung und Bewachung des bereitgestellten Materials über den gesamten

Mietzeitraums. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte pfleglich zu behandeln und vor Getränken sowie vor

anderen Verunreinigungen zu schützen.

​

8. Haftung während Veranstaltungen

​

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Firma MG Entertainment verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Tonträgern der Firma MG Entertainment, die während der Veranstaltung durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern die Firma MG Entertainment durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

9. AKM-Gebühren

​

Alle anfallenden Gebühren für die AKM werden vom Veranstalter getragen und direkt an die AKM abgeführt. Es ist zu beachten, dass das Recht zur Wiedergabe vervielfältigter Tonträger zu erwerben ist, da die Firma MG Entertainment unter Umständen vervielfältigte Tonträger verwendet.

 

10.1 Pflichten des Kunden

​

Der Kunde hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Außerdem sind vom Kunden ein bis zwei Tische, sowie ausreichende Beleuchtung für Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen. Es obliegt den Pflichten des Mieters, bei Veranstaltungen für angemessene Verpflegung des Montage-/Bedienpersonals zu sorgen.

 

10.2 Parkplatz, Zufahrt

​

Der Veranstalter ist verantwortlich, dass geeignete Zufahrtsmöglichkeiten für Trucks, Busse und PKW zum Veranstaltungsort vorhanden sind. 

Jegliche Restriktionen, sowie Hindernisse müssen uns nachweislich zur Kenntnis gebracht werden. 

Die Zufahrt muss geräumt, gestreut und beleuchtet sein. Um das Ein und Ausladen möglichst reibungslos zu gestalten, muss das Produktionspersonal 

Verfügungsgewalt über diesen Ladebereich haben (keine PKW des Veranstalters, Hauspersonal oder Privatpersonen)

Für das jeweilige Firmenfahrzeug der Firma MG-ENTERTAINMNENT muss ein Parkplatz unmittelbatr in der Nähe des Veranstaltungsorts gewährleistet sein, um die Ladetätigkeiten des Equitments ohne Hindernisse schnellstmöglich durchzuführen.

 

11. Teilunwirksamkeit

​

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

​

Impressum
​

MG-Entertainment
Mike Pils
Schachtsiedlung 1
8753 Fohnsdorf

Tel.: +43 (0)664 1293295
Email: Office@mg-entertainment.at
Aufsichtsbehörde: Wirtschaftskammer Steiermark

 

 

Haftungsausschluss


Wir übernehmen keinerlei Haftung, weder für die Richtigkeit, noch für deren Inhalte oder Freiheit von aggressiven und/oder schädigenden Inhalten
wie Viren, Trojaner, Würmer etc. der Links auf unserer Website. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung für Inhalte auf durch Hyperlinks verwiesene externe Websites.
Hierfür haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.

bottom of page